Du musst einen Bedürfnisantrag im Waffenrecht stellen, wenn du als Sportler legal Schusswaffen besitzen möchtest. Dieser Antrag ist wichtig, um sicherzustellen, dass Waffen nur für sportliche Aktivitäten genutzt werden und du die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllst. Durch diesen Prozess wird die Kontrolle über den Waffenbesitz verschärft, und es wird sichergestellt, dass sportliche Aktivitäten in einer sicheren Umgebung stattfinden.
Aber um bei uns im Vereinsheim mit unseren Sportgeräten schießen zu dürfen brauchst du nicht direkt einen Waffenschein. Du kannst gerne zu einem Probetraining erscheinen und erst einmal hineinschnuppern. Eine Waffenbesitzkarte für dich dann interessant, wenn du den Sport etwas ernster und Leistungsorientierter betreiben möchtest.
Die Bearbeitungsgebühr des OSB für die Anträge nach §14 Abs. 3 oder Abs. 6 WaffG beträgt € 5,00 – diese wird per Rechnung erhoben (Stand: 01.01.2022).
Für Anträge nach § 14 Abs. 5 WaffG “über dem Sportschützenkontingent bzw. Liste B”, welche zusätzlich vom NWDSB genehmigt werden müssen, ist zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € in bar oder ein Zahlungsnachweis beizufügen (Stand: 18.01.2024).
Eintrag des Oldenburger Schützenbund
Formulare
Einige der nachfolgenden Links führen auf die Website des Nordwestdeutschen Schützenbundes.
Antragsbescheinigung eine Bedürfnisses gemäß §14 WaffG
- Antrag Bedürfnis “Grüne WBK, § 14.3 WaffG”
- Antrag Bedürfnis “Grüne WBK, § 14.5 WaffG”
- Antrag Bedürfnis “Gelbe WBK, § 14.6 WaffG”
- Antrag Bedürfnis “Vereins-WBK” (Vereine / Verbände)
Nachweis der Schießaktivitäten
- Bedürfnis-Nachweis-Schießaktivitäten (Ersatz Schießbuch)
- Bedürfnis-Nachweis-Wettkampfschießen
Weitere Bescheinigungen zum Bedürfnis und Besitz Waffen
- Bescheinigung “Bedürfnis zum Besitz, 24 Monate” nach § 14 Abs. 4 WaffG (Bezirk / NWDSB)
- Bescheinigung “Fortbestehen des Bedürfnisses nach 3 bzw. 5 Jahren” (Verein / Bezirk / NWDSB)
- Bescheinigung “Fortbestehen des Bedürfnisses, 10 Jahre” nach § 14 Abs. 2 + 4 WaffG (Verein)